Baugenehmigung für Leuchtreklame: was Sie wissen sollten
Ob eine Werbeanlage genehmigt werden muss, regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung, dazu kommen örtliche Satzungen. Eine pauschale Größengrenze gibt es nicht. Die verlässliche Antwort gibt nur die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde.
Was überhaupt eine Werbeanlage ist
Bauordnungsrechtlich sind Werbeanlagen ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Darunter fallen Leuchtbuchstaben, Leuchtkästen, Pylone, Ausleger, großflächige Schilder und Fassadenbeschriftungen. Nicht darunter fällt in der Regel, was im Inneren eines Gebäudes hängt und nicht nach außen wirkt.
Wovon die Genehmigungspflicht abhängt
| Faktor | Warum er zählt |
|---|---|
| Größe der Anlage | viele Bauordnungen kennen verfahrensfreie Kleinanlagen |
| Anbringungsort | an der Fassade, auf dem Dach oder freistehend wird unterschiedlich bewertet |
| Auskragung | Ausleger ragen in den öffentlichen Raum, das erfordert häufig eine Sondernutzungserlaubnis |
| Beleuchtung | selbstleuchtend, angestrahlt oder unbeleuchtet wird unterschieden |
| Wechselnde Inhalte | Laufschrift und Bildwechsel gelten oft als kritischer, Stichwort Verkehrssicherheit |
| Gebietscharakter | Gewerbegebiet, Mischgebiet oder reines Wohngebiet |
| Örtliche Satzung | viele Gemeinden haben eigene Werbeanlagen- oder Gestaltungssatzungen |
| Denkmalschutz | eigenes Verfahren, unabhängig vom Baurecht |
Der praktische Ablauf
1. Früh beim Bauamt anfragen
Ein kurzer Anruf bei der Bauaufsicht der Gemeinde vor der Detailplanung spart oft Wochen. Fragen Sie konkret: Gibt es eine Werbeanlagensatzung, liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet, ist das Gebäude denkmalgeschützt.
2. Unterlagen zusammenstellen
Üblicherweise verlangt werden Lageplan, Fassadenansicht mit eingezeichneter Anlage im Maßstab, Maßzeichnung der Anlage, Angaben zu Material, Farbe und Leuchtdichte sowie Fotos des Bestands. Diese technischen Unterlagen liefern wir.
3. Einreichen und Wartezeit einplanen
Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Gemeinde und Auslastung erheblich. Planen Sie mehrere Wochen ein, bei Denkmalschutz deutlich mehr. Produktionstermine sollten nicht vor der Genehmigung fest zugesagt werden.
Drei Sonderfälle, die regelmäßig Probleme machen
Denkmalgeschützte Fassade
Hier läuft ein zusätzliches denkmalschutzrechtliches Verfahren. In der Praxis werden oft zurückhaltende Lösungen verlangt: Einzelbuchstaben statt Kasten, rückleuchtend statt frontleuchtend, gedämpfte Leuchtdichte. Das ist gestalterisch meist kein Nachteil, muss aber von Anfang an eingeplant werden.
Sanierungsgebiet oder Gestaltungssatzung
Manche Innenstädte schreiben Schrifthöhen, Materialien oder Farbfamilien vor. Wer erst produziert und dann fragt, baut unter Umständen für den Schrott.
Mietobjekt
Neben der behördlichen Genehmigung brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers, bei Eigentumsanlagen oft einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Regeln Sie schriftlich, was bei Auszug mit der Anlage und den Bohrlöchern passiert.
Was passiert ohne Genehmigung
Eine ungenehmigte Werbeanlage kann eine Beseitigungsanordnung nach sich ziehen, dazu ein Bußgeld. Die Kosten für Demontage und Fassadeninstandsetzung trägt der Betreiber. Gemessen am Aufwand einer vorherigen Anfrage ist das ein schlechtes Geschäft.
Häufige Fragen
Gibt es eine Größe, unter der nie eine Genehmigung nötig ist?
Übernimmt DQuadrat den Bauantrag?
Wie lange dauert das Verfahren?
Muss Leuchtreklame nachts abgeschaltet werden?
Was ist mit einem Ausleger über dem Gehweg?
Unterlagen für den Bauantrag?
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