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Leuchtreklame

Baugenehmigung für Leuchtreklame: was Sie wissen sollten

Ob eine Werbeanlage genehmigt werden muss, regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung, dazu kommen örtliche Satzungen. Eine pauschale Größengrenze gibt es nicht. Die verlässliche Antwort gibt nur die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde.

Von Deniz Dikme, Inhaber DQuadrat Werbetechnik Göppingen · Stand 22. Juli 2026 · Lesezeit 6 Minuten

Vorab, damit es klar ist Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und geben keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die Praxis, wie sie uns in Projekten begegnet. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Was überhaupt eine Werbeanlage ist

Bauordnungsrechtlich sind Werbeanlagen ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Darunter fallen Leuchtbuchstaben, Leuchtkästen, Pylone, Ausleger, großflächige Schilder und Fassadenbeschriftungen. Nicht darunter fällt in der Regel, was im Inneren eines Gebäudes hängt und nicht nach außen wirkt.

Wovon die Genehmigungspflicht abhängt

FaktorWarum er zählt
Größe der Anlageviele Bauordnungen kennen verfahrensfreie Kleinanlagen
Anbringungsortan der Fassade, auf dem Dach oder freistehend wird unterschiedlich bewertet
AuskragungAusleger ragen in den öffentlichen Raum, das erfordert häufig eine Sondernutzungserlaubnis
Beleuchtungselbstleuchtend, angestrahlt oder unbeleuchtet wird unterschieden
Wechselnde InhalteLaufschrift und Bildwechsel gelten oft als kritischer, Stichwort Verkehrssicherheit
GebietscharakterGewerbegebiet, Mischgebiet oder reines Wohngebiet
Örtliche Satzungviele Gemeinden haben eigene Werbeanlagen- oder Gestaltungssatzungen
Denkmalschutzeigenes Verfahren, unabhängig vom Baurecht

Der praktische Ablauf

1. Früh beim Bauamt anfragen

Ein kurzer Anruf bei der Bauaufsicht der Gemeinde vor der Detailplanung spart oft Wochen. Fragen Sie konkret: Gibt es eine Werbeanlagensatzung, liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet, ist das Gebäude denkmalgeschützt.

2. Unterlagen zusammenstellen

Üblicherweise verlangt werden Lageplan, Fassadenansicht mit eingezeichneter Anlage im Maßstab, Maßzeichnung der Anlage, Angaben zu Material, Farbe und Leuchtdichte sowie Fotos des Bestands. Diese technischen Unterlagen liefern wir.

3. Einreichen und Wartezeit einplanen

Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Gemeinde und Auslastung erheblich. Planen Sie mehrere Wochen ein, bei Denkmalschutz deutlich mehr. Produktionstermine sollten nicht vor der Genehmigung fest zugesagt werden.

Drei Sonderfälle, die regelmäßig Probleme machen

Denkmalgeschützte Fassade

Hier läuft ein zusätzliches denkmalschutzrechtliches Verfahren. In der Praxis werden oft zurückhaltende Lösungen verlangt: Einzelbuchstaben statt Kasten, rückleuchtend statt frontleuchtend, gedämpfte Leuchtdichte. Das ist gestalterisch meist kein Nachteil, muss aber von Anfang an eingeplant werden.

Sanierungsgebiet oder Gestaltungssatzung

Manche Innenstädte schreiben Schrifthöhen, Materialien oder Farbfamilien vor. Wer erst produziert und dann fragt, baut unter Umständen für den Schrott.

Mietobjekt

Neben der behördlichen Genehmigung brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers, bei Eigentumsanlagen oft einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Regeln Sie schriftlich, was bei Auszug mit der Anlage und den Bohrlöchern passiert.

Was passiert ohne Genehmigung

Eine ungenehmigte Werbeanlage kann eine Beseitigungsanordnung nach sich ziehen, dazu ein Bußgeld. Die Kosten für Demontage und Fassadeninstandsetzung trägt der Betreiber. Gemessen am Aufwand einer vorherigen Anfrage ist das ein schlechtes Geschäft.

Häufige Fragen

Gibt es eine Größe, unter der nie eine Genehmigung nötig ist?
Viele Landesbauordnungen kennen verfahrensfreie Kleinanlagen, aber die Grenzen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und örtlicher Satzung. Verlassen Sie sich nicht auf eine Zahl aus dem Internet, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Übernimmt DQuadrat den Bauantrag?
Wir liefern die technischen Unterlagen: Maßzeichnungen, Fassadenansichten, Materialangaben und Leuchtdichteangaben. Den Antrag stellt der Bauherr, also Sie oder Ihr Architekt. Bei Rückfragen der Behörde zur Technik antworten wir direkt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt stark von der Gemeinde ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, besonders bei Denkmalschutz. Verbindliche Zusagen kann nur die Behörde machen.
Muss Leuchtreklame nachts abgeschaltet werden?
In manchen Gemeinden und besonders in der Nähe von Wohnbebauung gibt es Auflagen zur nächtlichen Abschaltung oder Reduzierung. Eine Zeitschaltuhr lässt sich problemlos integrieren.
Was ist mit einem Ausleger über dem Gehweg?
Wenn eine Anlage in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, kommt zur Baugenehmigung meist eine Sondernutzungserlaubnis hinzu, teils mit jährlicher Gebühr. Auch die lichte Höhe über dem Gehweg ist geregelt.

Unterlagen für den Bauantrag?

Wir erstellen Maßzeichnungen und Fassadenansichten für Ihren Antrag und beraten zur genehmigungsfähigen Ausführung.